Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Vertragsbedingungen

Nachstehende Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Atelier 26 AG (CHE-344.153.337 MWST / HR) im folgenden Auftragnehmer genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
 

Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der strategischen Beratung und Entwicklung von integralen Lösungen in allen Bereichen der Kommunikation, der Inhaltserstellung und deren Distribution über sämtlichen analogen und digitalen Kanälen. Insbesondere in den Bereichen Marken- und Marketingstrategie, Branding, Design, Marketing und Public Relations.


Elektronische Werke

Der Auftragnehmer realisiert Websites soweit möglich und sinnvoll unter Verwendung von Open Source Software in der zum Vertragsbeginn aktuell stabilen Version oder im Vertag definierten Version und setzt auf die geltenden Standards des World Wide Web Consortium (W3C). Internetstandards und die auf Seiten der Benutzer verwendete Zugriffssoftware (Browser) und/oder Endgeräte entwickeln sich jedoch laufend weiter, daher kann der Auftragnehmer nicht dafür einstehen, dass die Funktionsfähigkeit bei veränderter Systemumgebung erhalten bleiben. Der Auftragnehmer ist jedoch bereit, im Rahmen eines separat abzuschliessenden Wartungs- und Weiterentwicklungsvertrages die Funktionsfähigkeit der Website nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erhalten. Der Auftraggeber muss offensichtliche Mängel innerhalb von 30 Tagen schriftlich melden. Nach dieser Frist erlischt das Recht auf Gewährleistung für offensichtliche Mängel. Der Auftragnehmer kann mangelhafte Leistungen nachbessern. Bei endgültigem Scheitern hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung. Die für den Betrieb der Website über Internet erforderlichen Lizenzen hat der Auftraggeber zu beschaffen, wobei ihn der Auftragnehmer beratend unterstützt.


Kampagnenmanagement

Im Zusammenhang mit Kampagnenmanagement-Tools (Social Media, Digital Ads, Mailings, Plakataushänge, usw.) fungiert der Auftragnehmer immer als Berater- und Vermittler. Auftragserteilung und Vertragsabschlüsse erfolgen immer durch den Auftraggeber mit der jeweiligen Plattform oder Leistungserbringer. Der Auftragnehmer kann treuhänderisch, im Auftrag des Auftraggebers, Konten (Meta Business, Google Business, usw.) erstellen, verwalten und bewirtschaften. In jedem Falle haftet der Auftraggeber für Kosten, die bei der Nutzung der Dienstleistungen der Plattformen und Leistungserbringern entstehen, und ist gegenüber den Plattformen und Leistungserbringern haftbar.
 

Subunternehmer und Outsourcing

Der Auftragnehmer ist berechtigt für die Erstellung des Werkes oder die Erbringung von Dienstleistungen jederzeit Subunternehmer mit Teilleistungen zu beauftragen. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Subunternehmer und dem Vertragspartner entstehen nicht. Im Verhältnis zum Vertragspartner sind die vom Auftragnehmer eingeschalteten Subunternehmer Erfüllungsgehilfen.
 

Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.


Mitwirkungspflichten

des Auftraggebers Der Auftraggeber fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten innerhalb der nützlichen Fristen oder gemäss Projektplan erfüllt. Alle Kosten, die aus den Leistungen des Auftraggebers entstehen, werden vom Auftraggeber getragen. Entsteht für den Auftragnehmer Mehraufwand, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, so wird dieser in Rechnung gestellt.


Änderungen

Während der Dauer der Erbringung von Dienstleistungen können beide Vertragspartner jederzeit Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Wird der Änderungsvorschlag von beiden Seiten akzeptiert und ohne zusätzliche Offerte umgesetzt, wird die zusätzliche Leistung gemäss Stundenaufwand verrechnet.
 

Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen vom Auftragnehmer geschaffenen Werken (Konzepte, Texte, Skizzen, Entwürfe, Bilder, Videos, usw.) gehören dem Auftragnehmer. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Auftragnehmers nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
 

Nutzungsumfang

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags und/oder der Offerte. Insbesondere dürfen vom Auftragnehmer geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags und/oder der Offerte genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Werkes und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten (elektronischen Original- und Erstellungsdaten) aus. Bei Websites beschränkt sich die Nutzung, wenn nicht anders schriftlich geregelt, auf eine Domain und einen Gebundenen Zweck. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis vom Auftragnehmer einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.


Gewährleistung

Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Auftraggeber angeliefert werden, geht der Auftragnehmer davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
 

Aufbewahren von Unterlagen

Der Auftragnehmer bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien vom Auftragnehmer anteilmässig verrechnet werden.
 

Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten sind dem Auftragnehmer unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl, zu überlassen. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
 

Offerten

Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge Verzögerungen seitens Auftraggeber, qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten vom Auftragnehmer erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Preisangaben vom Auftragnehmer beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.
 

Leistungen und Rechnungen

Dritter Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Auftraggeber haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Der Auftragnehmer tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Auftraggebers auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. Zur Kontrolle können Rechnungen von Dritten an den Auftragnehmer zugestellt werden.
 

Zahlungsbestimmungen

Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Bei Aufträgen ab CHF 2000.00 hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Akontozahlung in der Höhe von 30% des Auftragswertes. Wird die Rechnung innert der Zahlungsfrist nicht beglichen, behält sich der Auftragnehmer vor, die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde mit allfälligen Teilzahlungen im Verzug, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, seine Arbeiten bis zur Leistung der entsprechenden Teilzahlung einzustellen.


Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
 

Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, zu unterzeichnen und zu retournieren. Im Rahmen der Abnahme wird vom Auftraggeber festgestellt, ob die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und erteilt schriftlich die Freigabe. Der produktive Einsatz von Dienstleistungsergebnissen durch den Auftragnehmer gilt in jedem Falle als Abnahme.
 

Reduktion oder Annullierung

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten sowie auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender Schäden, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte belieben im Falle einer Annullierung oder Abbruchs des Auftrages beim Auftragnehmer.
 

Annulation Medienproduktion

Annulliert der Auftraggeber eine Vereinbarten Medienproduktion (Film-, Ton- und/oder Bildaufnahmen), hat der Auftraggeber folgende Pauschalentschädigungen zu zahlen: 30% des vereinbarten Honorars, sofern die Annulation weniger als 7 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt; 50% des vereinbarten Honorars, sofern die Annulation weniger als 3 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt. Ist der nachgewiesene Schaden vom Auftragnehmer grösser als der Betrag der Pauschalentschädigungen, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer auch im überschiessenden Betrag schadlos.
 

Verantwortlichkeit für Daten

Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner, deren Mitarbeiter, Kunden, Unterauftragnehmer usw. führen können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zweck auch an Dritte in der Schweiz und im Ausland bekanntgegeben werden können. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen.
 

Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner verpflichten sich selbst wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden.
 

Haftung

Jede Haftung des Auftragnehmers oder ihrer Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Verdienst- oder Produktionsausfall sowie Datenverlust – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber, ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen beziehungsweise zu versichern. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.
 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

Meilen, Januar 2023